Mit Sicherheit ganz vorne
Mit einem Gelände und Geräten zum Spielen möchtest Du Kindern Freude bereiten und ihnen einen Ort zum Entdecken und Bewegen bieten. Eins möchtest Du aber sicher nicht: Haftungsansprüche.
Wir Spielplatz-Macher wissen das. Deshalb haben wir ein Wartungskonzept entwickelt, das die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nach BGB § 823 erfüllt. So bist Du als Spielplatzbetreiber auf der sicheren Seite – und Kinder können unbeschwert spielen. Wir übernehmen die Wartung und Abnahme nach DIN EN 1176, DIN EN 1177, DIN EN 18034, DIN 79161, DIN 15312 und DIN 16630.
Das macht unseren Wartungsservice besonders
Digital & transparent
Das Besondere: Wir führen die gesamte Spielplatzwartung und Abnahme vollständig digital aus. Mit unserem modernen Wartungssystem werden alle Prüfpunkte direkt vor Ort per Tablet erfasst. Fotos, Messergebnisse und Prüfberichte werden sofort gespeichert und sind für Dich jederzeit abrufbar.
So hast Du alle Wartungsprotokolle übersichtlich, transparent und sicher an einem Ort – ohne Papierchaos.
Unsere Wartungsarten im Überblick
Häufigkeit: täglich bis wöchentlich
Entfernen offensichtlicher Gefahrenquellen durch Benutzung, Witterung oder Vandalismus
Erfassung und Beseitigung von Verunreinigungen (z. B. Tierkot, Glasscherben, Spritzen)
Dokumentation von Beschädigungen und baulichen Mängeln
Häufigkeit: alle 1–3 Monate
Überprüfung von Stabilität und Funktionalität der Geräte
Fokus auf Verschleißteile wie Seile, Ketten, Gelenke oder Kugellager
Kleine Reparaturen auf Wunsch direkt vor Ort – spart Kosten und verhindert längere Ausfälle
Dokumentation von Beschädigungen und baulichen Mängeln
Häufigkeit: spätestens alle 12 Monate
Umfassende Prüfung der gesamten Anlage
Kontrolle von Fundamenten, Oberflächen, Umzäunungen, Bepflanzungen und Wegen
Beurteilung möglicher Sicherheitsmängel durch Verrottung oder Korrosion
Dokumentation der Auswirkungen früherer Reparaturen oder neuer Bauteile
Zeitpunkt: Nach der Montage, vor der ersten Nutzung
Stellt sicher, dass das Spielgerät sicher, normgerecht und einsatzbereit ist
Geprüft wird die:
Fachgerechte Montage
Einhaltung der Sicherheitsnormen
Fallschutzbereiche und Bodenbeschaffenheit
Mögliche Gefahrenquellen
Alle Ergebnisse werden in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert – als rechtssicherer Nachweis für die Betreiberverantwortung
Tipp für Betreiber
Für Eigentümer gelten die Wartungskosten für Spielplatzgeräte als umlagefähige Nebenkosten – sie können also auf die Betriebskosten umgelegt werden.